Whistleblower Plattform

das Hinweisgeberschutzsystem

 

Seit dem 2. Juli 2023 sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitern verpflichtet eine anonyme Meldemöglichkeit einzurichten und zu betreiben.

 

Funktionen des Whistleblower-Meldekanals

  • Online-Portal zur Hinweisabgabe
  • 100% konform mit den EU-Hinweisgeberschutzgesetzen
  • Automatische Empfangsbestätigung des Hinweises
  • Mehrsprachig (10+ Sprachen enthalten)
  • Sicherer Kommunikationskanal mit dem Hinweisgeber
  • Erfüllung aller DSGVO-Anforderungen
  • Risiko- und Imageschutz für Ihre Unternehmen
  • Garantierte und zertifizierte Datensicherheit
  • Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 02. Juli 2023 in Kraft.

 

Wann tritt das Whistleblower Gesetz in Kraft?

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Am 12. Mai wurde das Gesetz vom Bundesrat verabschiedet, zuvor hatte es am 11. Mai bereits den Deutschen Bundestag passiert.

Für wen gilt das Whistleblower Gesetz?

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab 50 Mitarbeitenden und
Gemeinden ab 10.000 Einwohnern müssen künftig sichere interne Meldekanäle
bereitstellen.

 

Wie heißt der bekannteste Whistleblower?

Edward Joseph „Ed“ Snowden (* 21. Juni 1983 in Elizabeth City, North Carolina) ist ein US-amerikanisch-russischer Whistleblower.

Was fällt nicht unter Whistleblowing?

Eine persönliche Beschwerde könnte sich auf das Verhalten eines Kollegen beziehen, dass er unfair behandelt wird oder dass das Unternehmen gegen das Kündigungsschutzgesetz verstoßen haben. Solche Beschwerden gehören nicht zum Whistleblowing und müssen von der Personalabteilung bearbeitet werden.

Warum ist Whistleblowing wichtig?

Whistleblowing macht es einem Unternehmen möglich, überall Augen und Ohren zu haben, damit nichts unbemerkt bleibt. In erster Linie ermöglicht es den Unternehmen, Verstöße direkt und schnell zu ermitteln und damit auch Schaden vom Unternehmen fern zu halten.

Welche Reaktionszeiten git es?

Wird ein Hinweis abgegeben, muss die interne Meldestelle dies dem Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen bestätigen.

Binnen drei Monaten muss die Meldestelle den Whistleblower über die ergriffenen Maßnahmen informieren, beispielsweise über die Einleitung interner Compliance-Untersuchungen oder die Weiterleitung einer Meldung an eine zuständige Behörde, etwa eine Strafverfolgungsbehörde.

 

Gigt es Strafen und wie bekommt der Staat das mit?

Ja, es gibt massive Strafen. Es gibt die Möglichkeit beim Bundesamt der Jutiz anonyme Hinweise abzugeben, da ist es doch besser das Sie selber einen solchen Meldekanal betreiben und das Problem selbst lösen, ohne Öffentlichkeitsarbeit und Strafen. 

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen

Leider ja und ganz schön viele. Auch für die Geschäftsführer persönlich.

Mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro kann belegt werden, wer eine Meldung oder die darauffolgende Kommunikation verhindert (oder dies versucht), wer eine verbotene Repressalie ergreift (oder dies versucht) oder wer vorsätzlich oder leichtfertig das Vertraulichkeitsgebot missachtet.

Achtung: Der Bußgeldrahmen bis zu 50.000 Euro gilt für die Unternehmensverantwortlichen. Für die Unternehmen selbst (juristische Personen und Personenvereinigungen) kann sich in bestimmten Konstellationen im Zusammenhang mit der Verhinderung einer Meldung oder bei einem Verstoß gegen das Vertraulichkeitsgebot der Bußgeldrahmen aufgrund des Verweises auf § 30 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten verzehnfachen und somit bis zu 500.000 Euro betragen. 

Wenn fahrlässig das Vertraulichkeitsgebot missachtet wird, droht ein Bußgeld in Höhe bis zu 10.000 Euro.

Für Unternehmen, die ihrer Pflicht zur Einführung und zum Betrieb einer internen Meldestelle nicht nachkommen, droht eine Geldbuße in Höhe bis zu 20.000 Euro.

Was macht eine Ombudsperson?

Ein Ombudsperson ist die "Schnittstelle" zwischen dem anonymen Meldekanal und der Geschäftsleitung und koordiniert die anonyme Kommunikation mit dem meldenden Person.

Wie muss die Meldestelle aufgestellt sein?

Es muss ein sicherer Meldekanal angeboten werden, über den vertrauliche Meldungen abgegeben werden können, so dass die Identität des Hinweisgebenden geschützt ist.

 

Die Meldestelle muss organisatorisch unabhängig aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass nur die Mitarbeitenden der Meldestelle Zugriff auf die Meldungsinhalte haben.

Der interne Meldekanal muss umfassend kommuniziert werden und
niedrigschwellig nutzbar sein.

 

 

 

Was müssen Unternehmen ganz konkret unternehmen?

1. Einen anonymen Meldekanal einrichten 

2. Benennung einer Ombudsperson inkl. Vertreter

3. Bekanntmachung im Unternehmen das es jetzt einen solchen Meldekanal gibt

 

 

 

Whistleblower Plattform:

Mitarbeitende monatlicher Preis*
0 - 49 70 € netto
50 - 249 90 € netto
250 - 499 145 € netto
500 - 999 215 € netto
1000 - 1999 285 € netto
2000 + Bitte erfragen Sie ein Angebot

 

Unsere zusätzlichen Leistungen:

 

  • Beratung um Thema Whistpleblowing
  • Stellung einer Onbudsperson zum gesicherten Einhalten der Fristen
  • Stellung einer "Backup"-Onbudsperson

 

Ihr Ansprechpartner: Herr Burghard Wolf


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