KRITIS-Gesetz in Deutschland – Sicherheit für kritische Infrastrukturen
Die zuverlässige Versorgung mit Strom, Wasser, Gesundheitsleistungen, IT-Systemen oder Transportdiensten ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Genau hier setzt das KRITIS-Gesetz an. Es verpflichtet Betreiber sogenannter Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) dazu, ihre Systeme besonders zu schützen und Sicherheitsmaßnahmen nachweisbar umzusetzen. Für viele Unternehmen bedeutet das neue Pflichten, komplexe Anforderungen – und oft auch Unsicherheit.
Als spezialisierter Beratungspartner unterstützen wir Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben nicht nur zu erfüllen, sondern sinnvoll und praxisnah in Ihre Organisation zu integrieren.

Was bedeutet KRITIS überhaupt?
KRITIS steht für Kritische Infrastrukturen. Darunter fallen Einrichtungen, Anlagen oder Organisationen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Auswirkungen auf das Gemeinwesen hätte. Dazu zählen unter anderem:
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Energie- und Wasserversorgung
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Gesundheitswesen und Pflegeeinrichtungen
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Informationstechnik und Telekommunikation
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Transport und Verkehr
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Ernährung und Abfallwirtschaft
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Finanz- und Versicherungswesen
Sobald bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, gelten Organisationen offiziell als KRITIS-Betreiber – mit klaren gesetzlichen Verpflichtungen.

Das KRITIS-Gesetz: Pflichten und Verantwortung
Die rechtliche Grundlage bildet das IT-Sicherheitsrecht in Deutschland, insbesondere das IT-Sicherheitsgesetz und seine Weiterentwicklungen. Ziel ist es, kritische Dienste vor Cyberangriffen, technischen Ausfällen und organisatorischen Schwächen zu schützen.
KRITIS-Betreiber sind unter anderem verpflichtet:
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Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) umzusetzen
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Risiken systematisch zu identifizieren und zu bewerten
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IT-Sicherheitsvorfälle zu erkennen und zu melden
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Regelmäßige Nachweise über die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen zu erbringen
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Verantwortlichkeiten und Prozesse klar zu dokumentieren
Diese Anforderungen gelten nicht nur für große Konzerne, sondern auch für mittelständische Unternehmen, kommunale Träger und soziale Einrichtungen, sobald sie unter die KRITIS-Definition fallen.

Warum KRITIS-Compliance ohne Beratung riskant ist
In der Praxis zeigt sich: Viele Organisationen unterschätzen die Komplexität der KRITIS-Vorgaben. Häufige Herausforderungen sind:
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Unklare Einstufung: Bin ich überhaupt KRITIS-betroffen?
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Fehlende oder veraltete Dokumentationen
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Technische Sicherheitsmaßnahmen ohne organisatorische Einbindung
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Unsicherheit im Umgang mit Prüfungen und Audits
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Angst vor Sanktionen oder Haftungsrisiken
Ein rein technischer Ansatz reicht hier nicht aus. KRITIS ist kein IT-Projekt, sondern eine unternehmensweite Aufgabe, die Management, Technik und Organisation gleichermaßen betrifft.
KRITIS als Chance – nicht nur als Pflicht
Richtig umgesetzt bietet KRITIS-Compliance mehr als nur Rechtssicherheit. Sie profitieren von:
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Erhöhter IT- und Betriebssicherheit
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Klaren Prozessen und Verantwortlichkeiten
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Besserer Vorbereitung auf Cyberangriffe
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Vertrauen bei Kunden, Partnern und Aufsichtsbehörden
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Langfristiger Stabilität Ihrer kritischen Dienstleistungen
Viele unserer Kunden berichten, dass sie durch die KRITIS-Beratung erstmals einen klaren Überblick über ihre Sicherheitslage erhalten haben.
Für wen ist unsere KRITIS-Beratung geeignet?
Unsere Leistungen richten sich insbesondere an:
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KRITIS-Betreiber und solche, die es werden könnten
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Unternehmen mit hoher gesellschaftlicher Verantwortung
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Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen
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Kommunale Einrichtungen und Zweckverbände
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IT-nahe Dienstleister kritischer Branchen
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie am Anfang stehen oder bereits erste Maßnahmen umgesetzt haben.
Unsere KRITIS-Beratung: Verständlich, strukturiert, praxisnah
Genau hier setzen wir an. Unsere KRITIS-Beratung richtet sich an Organisationen, die rechtssicher, effizient und ohne unnötigen Aufwand handeln wollen.
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt:
1. Analyse & Einstufung
Zunächst prüfen wir gemeinsam, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen unter die KRITIS-Regelungen fällt. Dabei berücksichtigen wir Branche, Schwellenwerte, Dienstleistungen und Abhängigkeiten.
2. Bestandsaufnahme der Sicherheitslage
Wir analysieren Ihre bestehenden technischen und organisatorischen Maßnahmen – verständlich, strukturiert und ohne Fachchinesisch. Dabei identifizieren wir Lücken, Risiken und Optimierungspotenziale.
3. Entwicklung eines maßgeschneiderten Maßnahmenkonzepts
Statt Standardvorlagen erhalten Sie ein individuelles Sicherheitskonzept, das zu Ihrer Organisation passt – realistisch umsetzbar und gesetzeskonform.
4. Dokumentation & Nachweisführung
Ein zentraler Bestandteil der KRITIS-Pflichten ist die saubere Dokumentation. Wir unterstützen Sie bei:
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Richtlinien und Prozessen
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Sicherheitskonzepten
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Nachweisen für Behörden und Prüfstellen
5. Vorbereitung auf Audits und Prüfungen
Ob interne Überprüfung oder externe Kontrolle – wir bereiten Sie gezielt darauf vor und stehen Ihnen auch während Prüfungen beratend zur Seite.
Fazit: Sicherheit braucht Struktur – und einen starken Partner
Das KRITIS-Gesetz stellt hohe Anforderungen, lässt aber auch Spielraum für individuelle Lösungen. Ohne fundierte Beratung wird daraus schnell ein Risiko. Mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite wird KRITIS hingegen planbar, verständlich und beherrschbar.
Wir begleiten Sie zuverlässig durch alle Phasen der KRITIS-Umsetzung – persönlich, praxisnah und mit dem klaren Ziel, Ihre Organisation nachhaltig abzusichern.
👉 Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern unverbindlich und klären gemeinsam, wie Sie die KRITIS-Anforderungen sicher erfüllen.