Prinzipiel ist das Fotographieren des eigenen Kindes mit anderen Kindern im Hintergrund erlaub.
Diese Fotos dürfen aber nicht auf Facebook etc gepostet werden, sondern nur im Familienkreis geteilt werden.
Was können Schulen unternehmen um Ärger vorzubeugen?
Fotozonen
Fotozonen, in denen nur die eigenen Angehörigen aufgenommen werden.
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